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Stationäre Kurzzeitpflege
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Frage zur stationären Pflege?

Entlastung und Hilfe
für kurze Zeit
Um zuhause entlastet zu sein oder um entspannt in den Urlaub zu fahren, übernehmen wir die „Pflege auf Zeit“.
Manchmal ist die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen vorübergehend nur in einer stationären Einrichtung möglich: Bei Krankheit oder Genesung der Pflegeperson, während deren Urlaub oder Umzug. Auch wenn der Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt noch auf Erholung und professionelle Pflege in einer barrierefreien Umgebung angewiesen ist, können wir die Zeit bis zur Rückkehr nach Hause überbrücken.
In enger Abstimmung mit den Familien sorgen wir für die optimale Betreuung der Pflegebedürftigen. Unsere Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind identisch mit den Leistungen der vollstationären Pflege. Eine frühzeitige Anmeldung ist insbesondere für die Urlaubszeit empfehlenswert.
Kurzzeit-/ Verhinderungspflege
Während der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten, während der Pflegebedürftige die Unterkunfts-, Verpflegungs- und Investitionskosten selbst zu tragen hat. Der Anspruch für Kurzzeitpflege ist vom Gesetzgeber auf acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.
Die Berechnung erfolgt gemäß der von der GKV genehmigten Preisliste vom 01.05.2025. Ein Eigenanteil von 62,63 € pro Tag ist vom Bewohner selbst zu bezahlen.
Von den Kosten für Pflege und Altenpflegeausbildungsumlage bezahlt die gesetzliche Pflegekasse pro Kalenderjahr in Summe maximal 1.854,00 € für die Kurzzeitpflege (das reicht für ca. 10 Tage), bzw. 1.685,00 € für die Verhinderungspflege (das reicht für ca. 9 Tage). Alle Beträge darüber hinaus für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen vom Bewohner übernommen werden. Privat Versicherte reichen die Rechnungen über die erbrachten Leistungen bei ihrer privaten Krankenversicherung ein.