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Behandlungspflege
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Pflegeleistungen
auf ärztliche Verordnung
Behandlungspflege als wichtiger Teil der häuslichen Pflege.
Bei der Behandlungspflege handelt es sich um Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und nur von examinierten Pflegekräften eines professionellen Pflegedienstes ausgeführt werden dürfen. Leistungsträger sind hier die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen. Daher benötigt sie keine Einstufung in einen Pflegegrad und kann auch nicht durch den Patienten beantragt werden, sondern erfolgt ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit.
Die häusliche Krankenpflege wird in engem Kontakt mit dem behandelnden Arzt im Haushalt des Versicherten erbracht, d.h. ein Besuch der Arztpraxis oder des Krankenhauses ist nicht notwendig. Zu den Leistungen zählen z.B. Wundversorgung, Injektionen, Medikamenten-Management, Katheter-Wechsel, fachgerechtes Anlegen von Kompressionsverbänden bzw.-strümpfen, Infusionen wechseln usw.